Sie ist noch gar nicht in Betrieb. Herbert Schneebacher sieht sich aber schon jetzt als Leidtragender der Koralmbahn. Gemeinsam mit seiner Frau besitzt er in Groß St. Florian, direkt neben dem künftigen Bahnhof Weststeiermark, einige Grundstücke. Im Zuge der Bauarbeiten schließen sie 2007 mit den ÖBB einen Servitutsvertrag ab. Darin geregelt sind sogenannte „Dienstbarkeiten“ – Nutzungsrechte an den jeweiligen Grundstücken.
Ökologische Ausgleichsflächen
Den ÖBB wird darin einerseits für einen Teil der Flächen etwa das Recht auf die Errichtung und den Betrieb einer Bodenaushubdeponie eingeräumt. Andererseits einigt man sich bei anderen Teilflächen auf ein Servitut für sogenannte ökologische Ausgleichsflächen. Sie dienen dazu, nachteilige ökologische Auswirkungen des Baus der Koralmbahn so weit wie möglich auszugleichen und sind im UVP-Bescheid vorgeschrieben. Im Gegenzug erhalten die Schneebachers eine Entschädigungszahlung.
Schluss ist damit aber noch nicht. Elf Jahre später wird ihnen von den ÖBB ein neuer Servitutsvertrag vorgelegt. Damit soll den ÖBB auf den ökologischen Ausgleichsflächen das Recht auf Durchleitung von Wässern (Durchleitungsservitut) eingeräumt werden. Der Hintergrund: Zur Entwässerung der umliegenden Deponieflächen war die Errichtung eines rund 340 Meter langen Grabens notwendig geworden. Schneebacher lehnt jedoch ab, die Entschädigung war ihm zu gering.
Schneebacher klagt
Dennoch beginnen die ÖBB 2019 mit der Aushebung des Entwässerungsgrabens. „Was nicht dem Servitut entspricht“, ärgert sich Schneebacher und klagt auf Unterlassung und Wiederherstellung. Dabei stützt er sich auf ein privates Fachgutachten: „Das hat ergeben, dass der Entwässerungsgraben nicht nur dem Servitut nicht entspricht, sondern sogar negative ökologische Auswirkungen hat.“ Eine Argumentation, der schließlich auch das Bezirksgericht Deutschlandsberg folgt: Im Juni 2023 gibt es Schneebacher recht.
Berufung und Enteignungsverfahren
Seine Freude ist aber nur von kurzer Dauer: Die ÖBB gehen in Berufung. Damit nicht genug, leiten sie nach einem weiteren Einigungsversuch sogar ein Enteignungsverfahren für in Summe 730 Quadratmeter ein. Am 21. Dezember wird darüber in Groß St. Florian verhandelt. „Es gibt kein öffentliches Interesse an der Enteignung. Wenn, gibt es ein öffentliches Interesse an der Herstellung der ökologischen Ausgleichsfläche, gerade in Zeiten wie diesen“, hebt Schneebacher noch einmal hervor.
Vor der Entscheidung wollen die ÖBB keine inhaltliche Stellungnahme abgeben. Nur so viel: Mit den meisten Grundeigentümern habe man erfolgreiche Einigungen erzielen können. Enteignungsverfahren seien nur bei einem geringen Anteil notwendig.