Eine typische Situation, wie sie sich um halb fünf in der Früh in einer Diskothek abspielt, meint die Verteidigerin des jungen Mannes, der sich vor dem Bezirksgericht Feldbach wegen versuchter Körperverletzung verantworten muss. Ihr Mandant – stark alkoholisiert – wollte ins Freie, sei angerempelt worden und habe geschubst, weil er Distanz schaffen wollte. Dabei ging die Brille einer jungen Frau zu Bruch, die der Mann bereits bezahlt hat – 490 Euro. Versuchte Körperverletzung liege nicht vor. "Dazu wäre mein Mandant aufgrund seiner Alkoholisierung nicht in der Lage gewesen", so die Verteidigerin. Mangels Vorsatz beantragt sie Freispruch.