Zwei junge Männer - beide alkoholisiert - stehen bei einem Fest vor dem Eingang. Sie kommen ins Gespräch und unterhalten sich eine Zeit lang recht gut. Urplötzlich soll einer dem anderen einen Faustschlag auf die Stirn versetzt haben. "Nicht schuldig", sagt der mutmaßliche Urheber, der sich am Bezirksgericht Feldbach wegen Körperverletzung verantworten muss. Sein Verteidiger beantragt Freispruch.