Die beiden Frauen müssten nicht vor Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz sitzen. Denn beide sind unbescholten. Aber ein außergerichtlicher Tatausgleich ist gescheitert. Die Ältere wäre dafür gewesen, hätte sich schuldig bekannt und schriftlich entschuldigt. Die Jüngere wollte die Sache vor Gericht geklärt haben.