Insgesamt 157 Anzeigen wegen Geschwindigkeitsübertretungen werden Autolenkerinnen und -lenkern demnächst ins Haus flattern. Das ist die Ausbeute eines landesweiten Planquadrats der Polizei im Burgenland von Samstag 16 Uhr bis Sonntag 3 Uhr in der Früh.
Aufwärmphase für Tempo 210
Für den negativen Ausreißer sorgte dabei ein Südoststeirer. Er wurde auf der B 57 im Gemeindegebiet von St. Martin an der Raab (Bezirk Jennersdorf) mit seinem Pkw mit einer Geschwindigkeit von 168 Kilometern pro Stunde gemessen. Das war aber offenbar nur die Aufwärmphase für den Raser. Denn nur zwei Minuten später war dasselbe Fahrzeug in die Gegenrichtung unterwegs. Da zeigte das Radargerät Tempo 210 an, wie die Polizei in ihrem Bericht von der Schwerpunktaktion mitteilt.
Erlaubt sind in diesem Abschnitt der B 57, auf der immer wieder Raser erwischt werden, maximal 100 Stundenkilometer. Der Lenker wurde bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt.
Führerscheinentzug und Geldstrafe
Was droht dem Raser? In solchen Fällen wird ein Verfahren zum Entzug der Lenkberechtigung eingeleitet. Bei der ersten Übertretung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 70 hm/h im Freiland wird die Lenkberechtigung für sechs Wochen entzogen. Weil es sich dabei um eine Verwaltungsübertretung handelt, wird neben dem Führerscheinentzug eine Geldstrafe fällig. Sie kann bis zu 2180 Euro betragen. Festgelegt ist das im Paragraf 99 der Straßenverkehrsordnung, Absatz 2e.