Die Corona-Krise hat auch Folgen für die Pflichtpraktika an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS). Laut Bildungsministeriumkönnen sie auch entfallen. Daraus würden auch keine negativen schulischen Konsequenzen erwachsen.
„Wenn ein Schüler das Pflichtpraktikum unverschuldet nicht machen kann, entfällt es“, stellt Markus Sturm, Direktor der HLW Feldbach, klar. Er rät allen Schülern und Eltern, diverse Praktikumsbewerbungen und -absagen aufzuheben. Denn die Coronakrise alleine garantiert heuer nicht, dass ein Jugendlicher das Pflichtpraktikum „unverschuldet“ verpasst. Sturm dazu: „Ein Schüler hatte ein Praktikum in der Schweiz zugesagt, das wurde jetzt aber abgesagt. Dann muss er sich bemühen, eine andere Stelle zu finden. Findet er keine, ist es okay.“