Im Hinterzimmer eines Lokals hatten sie gestanden: illegale Glücksspielautomaten. Die Zugangstüren wurden amtlich versiegelt, diese Siegel aber in der Zwischenzeit gebrochen. „Ich habe das nicht gemacht“, erklärt die ehemalige Geschäftsführerin der Lokalität, die deshalb am Bezirksgericht Feldbach Platz nehmen muss.