War der Angeklagte vor dem Autounfall rauschig? Oder stimmt es, dass er die „zehn bis elf Jägermeister“ erst nach dem Ausflug in den Acker getrunken hat? Das muss Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz herausfinden. Verletzt wurde niemand. Deshalb geht es um Gefährdung der Beifahrerin, der Ex-Freundin.
Katharina Siuka