Einige Zeit war der Mann mit der Frau aus Schwarzafrika zusammen. Dann musste sie plötzlich zurück. Ihr Vater sei gestorben – ein Goldhändler. Sie wolle ihr Erbe antreten und das Gold nach Österreich bringen, gab sie an. Aber dafür sei Geld notwendig: 4500 Euro. Der Mann überwies die Summe nach Ghana. Die Frau sah er nicht wieder und – wenig überraschend – erst recht kein Gold.
Aber Dummheit ist nicht strafbar. Deshalb sitzt er auch nicht vor Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz. Doch war er so schlau, der Gold-Frau nicht eigenes Bares zur Verfügung zu stellen. Hätte er auch gar nicht gekonnt, weil er ist, was man umgangssprachlich „krochdürr“ nennt: mittellos. Er schlug einem sehr flüchtigen Bekannten ein Investment vor: Wenn er ihm 4500 Euro für den Gold-Transport gebe, erhalte er sie mit Gewinn – von 500 Euro ist die Rede – zurück, sobald das Gold da sei. Für die Staatsanwaltschaft Betrug, da er den „Investor“ über die Tatsachen getäuscht hat.
"Dokumente" aus Schwarzafrika
Sehr entspannntes Verhältnis zu Geld
Der „Wildfremde“ hat ein sehr entspanntes Verhältnis zu Geld. Es sei eine spontane Sache gewesen: „Weil ich das Geld gerade dabei hatte.“ Schwarz will es genau wissen: „Ein bisschen naiv sind Sie schon?“ Der Geschädigte meint lapidar: „Bei 145.000 Euro sind 4500 nicht so viel.“ Er hat eben sein Haus in Oberösterreich verkauft. Anzeige hat er erstattet, als er erfuhr, dass der Mann ein Gauner und Spieler sei, der schon mehrere Leute abgezockt hat.
Die Bezirksanwältin beantragt Verurteilung. Das Urteil: 60 Tagsätze á 5 Euro, plus 100 Euro Prozesskosten und 4500 Euro Schadenersatz.