In einem unbeobachteten Augenblick hat die Angeklagte im Auto die Geldtasche aus der Handtasche der Freundin genommen. Am Weg nach Hause hat sie dann vorgegeben, einem menschlichen Bedürfnis nachgehen zu müssen. Die Freundin hielt an einem Waldstück an. Die Angeklagte stieg aus und warf die Geldtasche samt Bankomatkarte und Führerschein in den Wald. Da kommt zu Diebstahl noch Urkundenunterdrückung dazu. Allerdings konnte die Geldtasche samt Dokumenten wieder gefunden werden. Die Angeklagte hatte bei der Polizei den Ort angegeben.
Sie wusste nicht mehr weiter
Warum sie eine Freundin bestiehlt, will Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz wissen. „Ich habe nicht mehr weitergewusst, habe hohe Verwaltungsstrafen offen (2000 Euro wegen Fahrens ohne Führerschein) und mein Freund wollte mich hinauswerfen“, rechtfertig sich die junge Frau, die arbeitslos ist, aber einen Job in Aussicht hat.
Richterin und Bezirksanwältin wollen von der Bestohlenen wissen, warum sie exakt auf noch 612 Euro kommt, die ihr noch fehlen. Das Opfer lenkt schließlich ein: „Ich wäre einverstanden, wenn sie mir noch 400 Euro zahlt, damit wir auf 3000 Euro kommen.“ Die Angeklagte nickt.
Sie wird zu einer Geldstrafe von 120 Tagsätzen á fünf Euro verurteilt. Dazu kommen 150 Euro Prozesskosten und die 400 Euro Schadenersatz.