Der junge Mann ist mit seinem Bewährungshelfer gekommen. Verletzung der Unterhaltspflicht wird ihm zur Last gelegt. Lange - seit 1. Jänner 2017 - hat er gar keinen Unterhalt bezahlt. Er fühlt sich schuldig. Kürzlich hat er aber 2500 Euro bezahlt.
Die Aufnahme seiner Daten durch Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz liefert Anlass für Fragen. 25.000 Euro offene BH-Strafen, das meiste davon „Mopedstrafen“. „Ein Schätzbetrag“, so der Mann. Und dann sind da noch Leasingraten für ein Auto, das nicht eben Mittelklasse ist. „Wenn Sie eh so viele Schulden haben. Mit 11.000 Euro kann man schon ein gutes gebrauchtes Auto kaufen. Dann muss ich keine hohen Leasingraten zahlen. Dann bleibt mehr für das Kind. Sie leben auf zu großem Fuß“, spricht Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz Klartext. "Wenn Sie einen Dauerauftrag machen, sind wir zufrieden", betont Schwarz.
Der junge Mann will die noch offenen 175 Euro gleich bezahlen. Zuvor erklärt der junge Mann aber noch die Verhältnisse. Er lebt mit der jungen Kindesmutter in Lebensgemeinschaft und muss auch sie erhalten. Das gemeinsame Kind ist mit Zustimmung der blutjungen Eltern bei den Eltern der Kindesmutter untergebracht. Es gibt auch ständigen Kontakt zum Kind.
Dann geht es mit dem Bewährungshelfer zur Bank. Wenig später kehrt der junge Mann mit dem Einzahlungsbeleg zurück. Damit ist die Sache vom Tisch.