Die Fragen sind viele – und sie sind drängend. Wie sagt man Veranstaltungen rechtskonform ab? Was heißt „höhere Gewalt“? Was ist zu beachten, wenn ich eine Veranstaltung auf 2021 verschiebe? Lassen die Covid-19-Gesetze die Nutzung meines Ateliers überhaupt noch zu? Auch wenn ich es mir mit jemand anderem teile? Was muss ich beachten, wenn ich mein Event auf Youtube stelle? Und ist es eigentlich rechtsgültig, wenn sich mein Kunstverein digital versammelt?
Ute Baumhackl