Vor rund einem Jahr hat der pensionierte Koch Erwin Kristandl seine knapp 50 Quadratmeter große Wohnung in der Heimstätte für Betreubares Wohnen in Kaindorf bezogen. Das in unmittelbarer Nachbarschaft zum örtlichen Pflegekompetenzzentrum gelegene Haus umfasst insgesamt acht ident große Wohnungen.
Nun flatterte dem alleinstehenden Pensionisten überraschend ein Kündigungsschreiben ohne Angabe von Gründen seitens der Gemeinde ins Haus. Es ist eigenhändig von Bürgermeister Thomas Teubl unterzeichnet worden. Demnach muss Kristandl bis Ende kommenden Monats seine Wohnung geräumt haben.
Miete immer bezahlt
Kristandl legt sich dagegen quer und bekämpft den Rauswurf. "Ich habe einen auf fünf Jahre befristeten Mietvertrag für diese Wohnung. Beim Einziehen hat mir der Bürgermeister hoch und heilig versichert, dass danach der Mietvertrag anstandslos verlängert würde. Und jetzt das", macht der ehemalige Koch seinem Unmut über die Kündigung Luft.
Im selben Atemzug versichert er, sich nichts zuschulden kommen gelassen zu haben. Und auch bei der Bezahlung der Miete sei er nie säumig gewesen. Kristandl macht seinem Ärger Luft: "Das stinkt zum Himmel." Als plausible Begründung dafür, zu Recht in dieser Sozialeinrichtung zu wohnen, legt er seinen Behindertenausweis vor, der ihm eine 50-prozentige Invalidität bescheinigt.
Keinen triftigen Kündigungsgrund
In seiner Verzweiflung wandte sich Kristandl an den Konsumentenschutz der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark in Graz. Von dort bekam er Rückendeckung, indem ihm schriftlich bescheinigt wurde, dass es keinen triftigen Kündigungsgrund gibt. Weder würde ein Mietzinsrückstand bestehen, noch läge ein "unleidliches" Verhalten den anderen Hausbewohnern gegenüber vor.
Bürgermeister Thomas Teubl sieht die Sachlage etwas anders: "Mir kamen des Öfteren Beschwerden einzelner Bewohner des Hauses über das Verhalten von Herrn Kristandl zu Ohren. Außerdem übt er einen Teilzeitjob in der Heiltherme Bad Waltersdorf aus. Er ist also körperlich noch fit genug, dass er kein betreutes Wohnen braucht." Alle anderen Bewohner der Anlage seien dagegen mehr oder minder als pflegebedürftig eingestuft. Teubl weiter: "Wir haben etliche Personen auf der Warteliste, die dringend eine solche Wohnung brauchen würden."
Ersatzwohnung gesucht
Da die Anlage ohne Fördergelder errichtet wurde und die Marktgemeinde ihren finanziellen Obolus entrichtet, um die Höhe des Mietzinses sehr moderat zu halten, würde hier, so Teubl, das bestehende Mietrechtsgesetz keine Gültigkeit haben. Die ausgesprochene Kündigung sei also wasserdicht. Zugleich versichert er aber, sein Bestmögliches zu tun, um für Kristandl eine adäquate Ersatzwohnung zu finden. "Wir lassen ihn natürlich nicht hängen", beteuert Teubl.
Franz Brugner