Wochenlange Trockenheit stimmen die Behörden nachdenklich: Zur Vermeidung von Waldbränden ist deshalb im gesamten Verwaltungsbezirk Hartberg-Fürstenfeld das Hantieren mit offenem Feuer, Feuerentzünden und das Rauchen im Wald, das die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigt, für jedermann verboten. Das hat die Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld Donnerstagvormittag in einer Aussendung bekannt gegeben. 

Die Verordnung tritt mit Freitag, 11. März, in Kraft. Übertretungen gegen dieses Verbot werden mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.