Ab dem Gründonnerstag, 1. April, gehen die ostösterreichischen Bundesländer Wien, Niederösterreich und das Burgenland wegen ihrer hohen Corona-Fallzahlen in eine sogenannte Osterruhe. Bis auf den Lebensmittelhandel müssen alle Geschäfte und körpernahe Dienstleister schließen. Es gilt wieder eine Ausgangsbeschränkung von 0 bis 24 Uhr, die nur aus beruflichen oder persönlichen triftigen Gründen unterbrochen werden darf.