Sollte das Hartberger Schloss von der gemeindeeigenen Immobilientochter HSI an die Firma Ringana verkauft werden, so lautete die zuletzt von der Gemeindeaufsicht bestätigte Rechtsmeinung, dass es dafür keine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gemeinderat bräuchte. Auch eine aufsichtsbehördliche Genehmigung sei nicht notwendig.