Ab dem Jahr 2020 müssen alle Gemeinden ihre jährlichen Budgets nach der neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) des Bundes erstellen. Dabei wird erstmals auch das "Vermögen" einer Gemeinde, wie Gebäude, Grundstücke aber auch Straßen berücksichtigt. Und Investitionen in die Infrastruktur werden jetzt, wie bei Unternehmen, über die "Absetzung für Abnutzung" (AfA) über mehrere Jahre abgeschrieben.