Ginge es nach dem Beschuldigten und seinem Opfer, wäre die Verhandlung wegen einer Körperverletzung vor dem Bezirksgericht Fürstenfeld schnell zu Ende. Beide wollen oder können sich aufgrund ihrer damaligen Alkoholisierung nicht mehr erinnern, was sich im vergangenen September auf dem Gelände des Hartberger Oktoberfests genau abgespielt hat.