Zwischen zwei Feuerwehrkameraden ging es am 8. April hitzig zu: Die beiden Oststeirer gerieten bei einem Fest aneinander. Die strafrechtlichen Folgen des Streits bekamen sie vor Kurzem am Bezirksgericht Fürstenfeld präsentiert. Die Anklage lautete auf Körperverletzung.

Nur einer der beiden (26) nimmt bei der Verhandlung auf dem Stuhl vor Richterin Gerrit Meier Platz. Der zweite bleibt leer: Sein Kontrahent lässt die Verhandlung aus. Dabei hätte er genauso viel Erklärungsbedarf wie der erschienene Angeklagte. Sind doch beide Täter und Opfer zugleich.

Faustschläge

Für den 26-Jährigen und seine Feuerwehrkameraden hatte das Fest feucht-fröhlich begonnen, nach ein paar Getränken stieg der Alkoholpegel und damit verbunden erhöhte sich das Aggressionspotenzial. Da wurde in jener Samstagnacht aus einer Mücke schnell ein Elefant gemacht.

Eigentlich hätte der 26-Jährige Räumlichkeiten im Feuerwehrgebäude absperren sollen. Als er darin seinen Kameraden entdeckte, bat er ihn, zu gehen. Aus der Bitte wurde ein Handgemenge, das in Faustschlägen gegen den Kopf ausartete. „Sie haben sich gegenseitig in den Schwitzkasten genommen“, schüttelt Meier den Kopf.

Die Folgen: Gesichtsprellungen und Blutergüsse. Es tue ihm leid, versichert der Angeklagte. Geständig war er schon gegenüber der Polizei. Auch ein Tatausgleich zwischen den Streithähnen verlief positiv.

Diversion

Den Gang zum Gericht hätten sich demnach beide ersparen können, wenn sie die 50 Euro Pauschalkosten eingezahlt hätten. „Warum haben Sie das nicht gemacht?“ „Ich hab den Erlagschein meiner Frau gegeben und sie hat vergessen“, versichert der 26-Jährige. Er kommt noch einmal mit einer Diversion über 100 Euro davon.