Eigentlich wollte der Angeklagte in seinem früheren Stammlokal in Pöllau nur etwas essen und trinken, geendet hat der Nachmittag im Herbst 2016 jedoch mit einer Anzeige wegen leichter Körperverletzung. Dabei hatte der 8. Oktober für den 45-jährigen Oststeirer vielversprechend begonnen. Gegen Mittag kam der Angeklagte ins Lokal und bestellte einen Spritzer.
Bei dem einen alkoholischen Getränk blieb es jedoch nicht. „Waren Sie zum Tatzeitpunkt stark betrunken?“, will Richterin Gerrit Meier wissen. „Ja, so zwei Promille werde ich schon gehabt haben“, gesteht er.
Geld gestohlen?
Ein Umstand, der dem Unbescholtenen zum Verhängnis werden sollte. Bei der Kellnerin bestellte er gegen 16 Uhr zwei Baguette und eine neue Runde. „Damit wir was zum Dazubeißen haben“, erinnert er sich.
Was er noch weiß: Nach der aufgegebenen Bestellung sei er auf die Toilette gegangen und habe seine Geldbörse mit 350 Euro auf der Theke liegen gelassen.
Wieder zurück, wollte er die „Wäsch" gleich bezahlen. „Da ist mir aufgefallen, dass ein 200-Euro-Schein fehlt“, erzählt der Angeklagte. Augenblicke später soll er zu randalieren begonnen haben, so die Polizei. Anderen Gästen dürfte der 45-Jährige bereits zuvor negativ aufgefallen sein.
Ein zur Hilfe gerufener Kellner wollte den Mann beruhigen. Das misslang: Der Angeklagte verpasste dem 27-Jährigen laut Anklage zunächst mit der Hand Schläge ins Gesicht, ehe er ihn mit der Faust gezielt am Kopf traf und niederrangelte. Die Folgen für den Kellner: eine blutige Nase, eine Zerrung im Oberarm, eine aufgeplatzte Lippe sowie Schmerzen im Genick.
„Ich habe mich mit ihm eigentlich immer gut verstanden“, erzählt der Angeklagte von seinem Verhältnis zum Opfer. Daher verwehre er sich dagegen, einen gezielten Faustschlag gegen getätigt zu haben. „Das war keine Absicht.“
2100 Euro Strafe
Mittlerweile hat der Angeklagte das Stammlokal gewechselt, wie er selbst angibt. Die Verantwortung für die Tat übernimmt er: „Hilft ja eh nix mehr.“ Das war aber nicht immer so. Das erste Diversionsangebot schlug der Oststeirer aus. Nach seinem Geständnis lässt Richterin Meier Milde walten und verhängt über ihn eine Geldbuße über 2100 Euro.
Kirin Kohlhauser