Eine wichtige Entscheidung im Tauziehen um die Fürstenfelder Schnellstraße (S7) hat am Montag das Bundesverwaltungsgericht  in Wien gefällt: Die Beschwerde gegen den UVP-Bescheid für den Abschnitt Ost wurde abgewiesen, das Projekt ist nach Ansicht des Gerichtes umweltverträglich. Gebaut wird vorerst aber trotzdem nicht, denn die Materienrechtsverfahren zu Wasserrecht und Naturschutz laufen noch.