„Dann klappt‘s auch mit dem Nachbarn“, lautete das zweideutige Ende einer Spülmittelwerbung in den 90ern. Bei diesem Nachbarschaftsstreit hilft aber weder Spülmittel noch die sprichwörtliche rosarote Brille. Denn genau wegen einer kräftigeren Version dieser Farbe muss sich ein 90-Jähriger vor dem Bezirksgericht Fürstenfeld wegen Sachbeschädigung verantworten. Der betagte Mann hat den Zaun seines Nachbarn „unabsichtlich“ pink angesprüht.