Ist man schon einige Male in der ersten Reihe vor Gericht gesessen, kennt man sich aus. So wie der Pensionist, der sich an diesem Tag vor dem Bezirksgericht verantworten muss. Der Mann, der 24-mal vorbestraft und an Leukämie erkrankt ist, hat mit 1,5 Promille einen Unfall verursacht. Bei diesem wurde der Lenker eines anderen Fahrzeugs verletzt.
„Sie wissen Bescheid, warum Sie heute hier sind?“, will Bezirksrichter Günther Walchshofer wissen. „Ja, und geständig bin ich auch“, antwortet der Mann, der die Choreografie auf dieser Bühne schon kennt. „Verstehe“, so der Richter. „Das Problem ist, dass Sie so viele Vorstrafen haben, deswegen wird es dieses Mal deftiger ausfallen als normalerweise.“ Auch mehrere Haftstrafen hat der Pensionist bereits abgesessen.
Bereits mehrere Haftstrafen
Ob er seinen Führerschein denn abgeben musste, will Walchshofer wissen. „Ich hatte nie einen Führerschein, ich bin immer so gefahren“, erklärt der Angeklagte. „Ich habe immer Autos von Bekannten genommen, wenn der Schlüssel gesteckt ist.“ Erstaunen im Saal.
Nun macht der Zeuge seine Aussage. Er war damals mit einem Firmen-Pkw unterwegs und wurde bei dem Unfall verletzt. „Ich wollte ja anrufen und mich bei dem Mann entschuldigen, aber ich habe niemanden erreicht, die Nummer dürfte falsch sein“, rechtfertigt sich der Angeklagte, nachdem der Zeuge seine Sicht der Dinge geschildert hat. Späte Reue hilft aber nicht, er wird zu einer sechsmonatigen unbedingten Haftstrafe verurteilt.