Ab 2025 gibt es kein Amtsgeheimnis mehr in Österreich. Statt dem bisher geltenden Amtsgeheimnis soll künftig jede und jeder ein Grundrecht auf Information haben, und alle Bürgerinnen und Bürger verfügen dann über ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Zugang zu Information.
Ende des Amtsgeheimnisses
Auskunftspflicht macht womöglich aus einer Mücke einen Elefanten
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