"Die Frage, ob eingeschritten wird oder nicht, hängt nicht vom Betrag im Hintergrund ab, sondern von rechtlichen Möglichkeiten. Kein Betrag ist zu hoch, aber auch keiner zu niedrig", sagt Christian Schweiger, Außenstellenleiter der Arbeiterkammer (AK) Murau und Murtal. Er schildert den Fall einer Konsumentin: Eine 75-jährige Dame bekam überraschend einen Brief von einer Zeitschrift, beiliegend die Rechnung von 29,90 Euro. Ihr Ehemann wusste auch von nichts, die Rechnung wurde zur Seite gelegt. Zu Weihnachten kam dann die Mahnung. Das Ehepaar wandte sich an die AK, die intervenierte. Die Forderung wurde ausgebucht. "Auch kleine Beträge bereiten große Sorgen", schließt Schweiger das Beispiel, welches einen alltäglichen Fall der AK skizziert.