Darf mich ein beeideter Förster filmen, wenn ich ihm als Mountainbiker meine Identität nicht preisgebe? Diese Frage bewegt Leserinnen und Leser der Kleinen Zeitung nach einem Bericht über ein hohes Bußgeld für einen Mountainbiker, wie Kommentare im Internet zeigen. Der Mann war verbotenerweise im Tremmelberg-Gebiet bei Knittelfeld unterwegs, wurde von einem Förster angehalten und musste knapp 770 Euro zahlen. Von einer Unterlassungsklage sah die Waldgenossenschaft Seckau ab, der Großteil der Summe entfällt auf das Honorar für den beauftragten Anwalt, 100 Euro seien als "Verwaltungsmehrkosten" für die Ausforschung der Personalien angefallen. Im konkreten Fall wurden für diese Ausforschung soziale Medien zur Hilfe genommen, der Mountainbiker ist etwa auf Facebook.