An der Ortseinfahrt Glein (Gemeinde St. Margarethen bei Knittelfeld) parkten ein Zeltweger und seine Frau, die anschließend eine Wanderung unternommen haben. Geendet hat der Ausflug mit einem Zettel auf der Windschutzscheibe mit dem Hinweis, dass das Fahrzeug widerrechtlich auf einem Privatgrundstück abgestellt worden ist. Und der Eigentümer bereit sei, von einer Besitzstörungs- und Schadensersatzklage abzusehen, wenn innerhalb von sieben Tagen ein Betrag von 100 Euro als Aufwandsentschädigung auf ein am Zettel angeführtes Konto eingezahlt werde.