Viele Betriebe der Nachtgastronomie stehen vor dem Nichts. Vor allem die gesetzlich angeordnete Sperrstunde um ein Uhr Früh macht Betreibern von Bars, Clubs und Discos das Leben schwer. Umso mehr wundert sich eine Leserin aus Judenburg, dass in manchen Lokalen scheinbar ohne zeitliches Limit gefeiert wird. "Wie kann es sein, dass die einen um ein Uhr zusperren müssen, aber andere bis fünf feiern?" Möglich macht das ein gesetzliches Schlupfloch, erklärt Bezirkshauptmann-Stellvertreter Peter Plöbst auf Nachfrage. "Wir kennen die Problematik. Über den Begriff geschlossene Gesellschaft hat sich unabsichtlich ein Hintertürl aufgetan."