Ich habe mir nichts dabei gedacht“, schildert ein Betroffener, „und mein Auto für rund eine halbe Stunde dort abgestellt, aber wenig später flatterte mir von einem Anwalt die Androhung einer Besitzstörungsklage ins Haus, außer ich bezahle 195,30 Euro“. Wie es überhaupt dazu gekommen ist, dass der Knittelfelder sein Auto auf dem Firmenparkplatz abgestellt hat, erklärt er so: „Dort, wo jetzt dieses Auto-Teile-Geschäft angesiedelt ist, war früher ein Installationsbetrieb, der aber seit geraumer Zeit nicht mehr existiert. Wenn man dort geparkt hat, gab es keine Beanstandungen.“ Er habe zwar gesehen, dass die Schaufenster beklebt sind, „aber ich habe das zuerst für eine Werbung gehalten und nicht mit einem neuen Geschäftsbetrieb in Verbindung gebracht“. Dort, wo er gestanden sei, habe er damals auch kein Verbotsschild wahrgenommen.
Ute Groß