Die Nachwirkungen des Zeltweger Finanzskandals schwappen bis nach Wien und haben mittlerweile sogar den Bundespräsidenten ereilt. Der ehemalige Stadtamtsdirektor wurde wie berichtet zu 21 Monaten bedingter Haft, davon sieben Monate unbedingt verurteilt, dieses Urteil ist seit dem Frühjahr rechtskräftig.
Es wurde aber offenbar am Versuch gearbeitet, den drohenden Haftantritt doch noch zu verhindern. Das probierten der ehemalige Stadtamtsdirektor selbst und auch der pensionierte oststeirische Richter Martin Wabl. Sie richteten Gnadengesuche an den Bundespräsidenten. Nachdem – wie der Korrespondenz zwischen Wabl und der Präsidentschaftskanzlei zu entnehmen ist – das Gesuch des Ex-Stadtamtsdirektors bereits Ende Mai geprüft und abgelehnt worden war, trat Wabl auf den Plan.
Ute Groß