Das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt sich seit Monaten intensiv mit den zahlreichen Beschwerden und Einwendungen gegen den positiven UVP-Bescheid des Landes für das geplante Minex-Werk in Zeltweg. Kürzlich wurde ein Lokalaugenschein durchgeführt, eine Entscheidung der Berufungsinstanz wird noch heuer erwartet. Zwischendurch war auch von einer Rückverweisung an die UVP-Behörde des Landes die Rede, das dürfte aber vom Tisch sein.
Ein Grund für die lange Dauer sind ergänzende Gutachten und fachliche Stellungnahmen, die vom Bundesverwaltungsgericht in Auftrag gegeben wurden. Die darin getroffenen Feststellungen zielen zum Teil auf mangelnde Basisdaten für die Beurteilungen im Erst-Genehmigungsverfahren ab und es werden ergänzende Erhebungen gefordert. Der gerichtlich beauftragte Sachverständige für Naturschutz kritisiert etwa die Methoden der Ist-Zustandserhebung von Pflanzen, Tieren und deren Lebensräumen. „Diese entsprechen in wesentlichen Aspekten nicht dem Stand der Technik.“ Außerdem seien im Widerspruch zu Vorgaben der EU-Kommission kumulative Effekte des Vorhabens nicht berücksichtigt worden. Auch die Sachverständigen für Gewässerökologie und Immissions-Chemie haben umfangreiche Nachforderungen von Unterlagen erhoben.