Nachdem der Oberste Gerichtshof die Schuldsprüche gegen den ehemaligen Zeltweger Stadtamtsdirektor und den einstigen Finanzstadtrat zu Jahresbeginn bestätigte, hatte das Oberlandesgericht Graz noch über Strafhöhe zu entscheiden. Mittlerweile liegt das Ergebnis vor: Die Berufungsinstanz hat die in Leoben gefällten Urteile bestätigt. Es bleibt also bei den 21 Monaten – davon sieben Monate unbedingt – Haft für den Ex-Stadtamtsdirektor und acht Monate bedingt für den zurückgetretenen Finanzstadtrat.
Ute Groß