Ein kurioser Rechtsstreit wird am 3. März das Bezirksgericht Judenburg beschäftigen: Einem Mann aus dem Raum Judenburg flatterte eine Besitzstörungsklage des Betreibers einer Autowaschanlage am Ortsrand von Fohnsdorf auf den Tisch. Der Kunde reinigte sein Fahrzeug und befreite dabei sein Auto auch von Abfall. Das Sackerl wollte er ordnungsgemäß in einem Mülleimer entsorgen, doch dieser sei „komplett voll“ gewesen, daher habe er es bei dem Behälter deponiert.
Die Betreiber, die das Areal videoüberwachen, orteten „widerrechtliche Müllentsorgung“, forschten den Mann über das Kennzeichen aus und schickten eine Unterlassungserklärung. Der Murtaler unterschrieb diese aber nicht, „weil er den Vorwurf in keiner Weise nachvollziehen kann“, erklärt Guido Zeilinger, Jurist beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer, die den Fall mittlerweile übernommen hat.
Ute Groß