"In der Sache wird sich mein Mandant geständigt verantworten, denn ob und wann Beschlüsse gefasst wurden oder auch nicht, ist unstrittig", erklärte der Anwalt von Johann Straner am heutigen ersten Verhandlungstag in Leoben. "Es wird aber bestritten, dass er jemals wissentlich falsch oder in Schädigungsabsicht gehandelt hat."
Ute Groß