Endlich steht fest, zu welchen Bedingungen die Adventmärkte öffnen können und wer sie besuchen darf: Es gilt die 2G-Regel, man muss also geimpft oder genesen sein, es dürfen sich nicht mehr als 300 Personen im Adventmarkt-Areal aufhalten, und alle Besucher müssen registriert werden, entweder auf einer Liste oder per Handy.