Die Corona-Gefahrenzulage oder auch Corona-Prämie wird zur Abgeltung der Gefahren und Belastungen aufgrund der Corona-Krise gewährt. Sie ist im Kollektivvertrag 2020 der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) verankert. Bei der Prämie handelt es sich um eine außerordentliche Gefahrenzulage für alle Mitarbeiter, die im Zeitraum von 16. März bis 30. Juni in unmittelbarem persönlichen Kundenkontakt stehen bzw. gestanden sind.