Es war ein Hin und Her mit dem Fahrverbot für den Wöllinggraben in der Breitenau. Kurzzeitig gab es ein solches bereits vor rund zwei Wochen, wurde aber rasch darauf wieder zurückgenommen, weil nicht klar war, ob es rechtens war. „Jetzt ist das Fahrverbot offiziell vonseiten der Bezirkshauptmannschaft genehmigt. Es gilt seit Mittwoch, 29. April, 6 Uhr. Die Sperre beginnt ab der Abzweigung zur L 104 – also ab dem Übergang Breitenauerbach“, erklärt Bürgermeister Willibald Ebner. Der Anrainerverkehr ist trotz des Fahrverbotes möglich.
Martina Pachernegg