Völlig anders als erwartet war für ein obersteirisches Pärchen der langersehnte Urlaub. Die beiden Brucker hatten eine Pauschalreise um 1298 Euro nach Santorin gebucht.
Es begann schon bei der Ankunft am griechischen Flughafen um 1 Uhr nachts: Da wurde den beiden ein Kuvert in die Hand gedrückt. Darin stand, dass sie in einem anderen, aber gleichwertigen Hotel gleich neben dem gebuchten wohnen werden.
Bad überschwemmt
Die neue Unterkunft entsprach aber absolut nicht demselben Standard. Anstatt des gebuchten Doppelbettes fanden die Brucker zwei Einzelbetten mit durchgelegener Federkernmatratze vor. Duschten sie, setzten sie das Bad unter Wasser. Das WC war desolat, die Handtücher nicht sauber.
Das Zimmer war abgewohnt, schmuddelig und nicht mit dem gebuchten Zimmer vergleichbar. Außerdem liegt das Wunschhotel an der Strandpromenade, die alternative Bleibe aber am Ende des Ortes in der dritten Reihe vom Strand weg.
Die enttäuschten Urlauber fotografierten die Mängel und meldeten sie der Hotelmanagerin, der Reiseleiterin vor Ort und dem Reiseveranstalter – ohne Erfolg. Schließlich wandten sie sich an die Arbeiterkammer-Außenstelle Bruck. „Die Mängel rechtfertigen eine Preisminderung von zumindest 20 Prozent“, so AK-Konsumentenschützerin Eva Pfneissl. Die Expertin intervenierte, der Reiseveranstalter lenkte ein und retournierte insgesamt 300 Euro. „Die beiden haben alles richtig gemacht. Die Mängel gehören gleich vor Ort beanstandet und durch Fotos, Videos oder Zeugen dokumentiert.“