49 Fußgängerinnen und Fußgänger kamen im Vorjahr im Straßenverkehr ums Leben, drei Viertel davon im Ortsgebiet. Für die Bundesregierung ist dies ein Anlass, die Verordnung von 30-km/h-Zonen zu erleichtern und sogenannte „Schutzzonen“ einzuführen. Dies soll an neuralgischen Stellen passieren, etwa vor Schulen, Kindergärten oder Krankenhäusern. Wir fragten Gemeinden der Region nach, wie man diese „neue Freiheit“ sieht.