Eines der wichtigsten Werkzeuge der Demokratie ist das Recht, wählen zu gehen. Es ist die Aufgabe der Bevölkerung, durch Wahlen sowie Volksabstimmungen die Meinung kundzutun. Neben dem Demonstrationsrecht ist es auch ein effektiver Weg, als Einzelperson Veränderung zu schaffen.

Allgemein definiert sich das Wahlrecht, einfach gesagt, als Berechtigungen für Bürger und Bürgerinnen an einer Wahl teilzunehmen. Jede Person, die wahlberechtigt ist, erhält kurz vor der Wahl einen Brief, der die Berechtigung beinhaltet. Auch der Brucker Stefan Müller geht regelmäßig wählen. „Eine freie, objektive Wahl ist ein Merkmal der Demokratie“, sagt der Ethik- und Musiklehrer des Borg Kindberg. „Seit einigen Jahren dürfen auch 16-Jährige wählen gehen. Früher durfte man nämlich erst ab 18 wählen“, ergänzt Müller und sieht dies als Möglichkeit zur Diskussion in der nächsten Unterrichtsstunde.

Wer darf wählen?

„Es gibt verschiedene Arten von Wahlen. Landtags- oder Nationalratswahl. Aber auch der Bürgermeister wird gewählt“, sagt Müller. In Österreich hat der Kampf für das Wahlrecht 1848 begonnen. Eine Zeit, wo der Kaiser die absolute Macht hatte. Dieser Kampf sorgte für die Einführung eines indirekten Wahlrechts. Das direkte Wahlrecht wurde erst 1873 eingeführt. Das Wahlrecht, wie wir es heute kennen, wurde 1907 eingeführt. Grundsätzlich wurde das Wahlrecht aber über die Jahre immer wieder reformiert und geändert. Österreicherinnen dürfen beispielsweise seit 1918 wählen.

Das Wahlversprechen

Aber beim Wählen müssen einige Dinge beachtet werden. „Es soll niemand beim Wählen beeinflusst oder bestochen werden“, erklärt Stefan Müller. Zudem ist auch wichtig zu wissen, dass auch nicht alle Wahlversprechen gehalten werden können. „Denn es gibt ein Scheiden der Geister im Koalitionsvertrag“, erklärt Müller. „Aber der Wahlkampf beginnt schon viel früher“, meint Müller angesichts der Nationalratswahl heuer.