Himmlische Ruhe, idyllische Umgebung und Entspannung auf ganzer Linie: Das alles fand ein Pärchen aus dem Bezirk Leoben in seinem Urlaub nicht. Eine Woche Hurghada. Diesen Aufenthalt in Ägypten im März hatte sich das Pärchen anders vorgestellt. Knapp 1500 Euro legten die beiden für das Doppelzimmer "Gartenseite" in dem Hotel am Roten Meer aus.
Die Ruhe im Urlaub war trügerisch
Aber die Ruhe, die die Vier-Sterne-Anlage in Landeskategorie versprach, war trügerisch. Denn schon bei der Ankunft sei dem Pärchen gedämmert, dass der Urlaub alles andere als idyllisch werden dürfte. Frei nach dem Motto: "Leise wird es da wohl nicht."
Denn: "In dem mittig gelegenen Block des Hotels war ganz offensichtlich eine völlige Kern- beziehungsweise Generalsanierung im Gange", erzählt Guido Zeilinger, Experte für Konsumentenschutz der Arbeiterkammer. Es sei auch nicht möglich gewesen, dem massiven Baulärm auszuweichen, da die umfassenden Arbeiten in der Mitte der Anlage vor sich gingen.
Und gearbeitet wurde im buchstäblichen Sinn des Wortes Tag und Nacht, rund um die Uhr: Stemmen, Schremmen, Bohren, Hämmern und vieles mehr, was an den Nerven der Urlauber zerrt. "Endgültig gerissen ist dem Pärchen der Geduldsfaden, als am Sonntag nach 22 Uhr Arbeiten mit dem Presslufthammer begonnen wurden", erzählt Zeilinger.
Der Versuch, Kontakt mit dem lokalen Reiseveranstalter direkt in Hurghada aufzunehmen, scheiterte: "Der nächste Weg führte die Urlauber dann zur Rezeption des Hotels, wo sie Beschwerde über die untragbare Situation einlegten", so Zeilinger.
Ein anderes Zimmer zu bekommen, sei unmöglich gewesen – mit dem Hinweis des Rezeptionisten auf die voll ausgebuchte Anlage. "Es hätte aber ohnehin nichts geholfen, da auch der andere Trakt, der zur Verfügung stand, unmittelbar vom Baulärm betroffen war."
Gegen Ende des Aufenthalts in Hurghada habe es doch noch geklappt, mit dem Reiseveranstalter zu reden: "Das Pärchen hat sich seine Beschwerde dann schriftlich bestätigen lassen. Außerdem haben sie das Ganze mit Fotos und Videos am Handy dokumentiert", sagt Zeilinger.
Er hat nun für das Pärchen beim Reiseveranstalter interveniert: "Bei so gravierenden Mängeln ist jedenfalls eine Minderung des Reisepreises von bis zu 40 Prozent möglich. Zusätzlich wollen wir eine Entschädigung für die 'entgangenen Urlaubsfreuden', wie es heißt", erklärt Zeilinger.
Der Reiseveranstalter ist Ansprechpartner
Für alle Forderungen sei nicht das Buchungsportal, sondern der Reiseveranstalter Ansprechpartner: "Nach dem Gebot der Prospektvollständigkeit müssen alle positiven, aber auch negativen Aspekte des angebotenen Reiseziels im Vorfeld angegeben werden", so Zeilinger. Uneingeschränkter Urlaubsgenuss sei das zentrale Gut der Dienstleistung des Reiseveranstalters und sei jedenfalls zu gewährleisten.
Bisher habe sich der Reiseveranstalter noch nicht auf die Intervention gemeldet: "Die Vogel-Strauß-Taktik wird ihm aber nichts helfen", betont Zeilinger. Im Fall des Falles werde man dem Pärchen Rechtsschutz geben.