Ein 59-jähriger Obersteirer, von einer schweren Krankheit unübersehbar gezeichnet, sucht die Filiale seiner Hausbank im Heimatort auf. Er will eine Lebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 150.000 Euro zurückkaufen. Er benötige dringend Bargeld, weil er die Kaution für eine Wohnung bezahlen müsse. Die Bank kommt dem Wunsch nach – innerhalb kurzer Zeit werden dem todkranken Mann knapp 2400 Euro ausbezahlt. Eine Auszahlung der gesamten Versicherungssumme von 150.000 Euro im Falle seines Ablebens fällt damit flach. "Vom moralischen Aspekt dieser Vorgehensweise will ich hier erst gar nicht reden", schüttelt Guido Zeilinger, Experte für Konsumentenschutz in der Arbeiterkammer Leoben, den Kopf.