Man versteht sie alle. Die BH, die eine Schule und die andere Schule. Genau das ist mitunter der Kern des Problems. Man versteht sie eben alle. Es ist klar geregelt, dass die Bezirkshauptmannschaft als Gesundheitsbehörde für das Kontaktpersonenmanagement zuständig ist und auch nur mit der betroffenen Schule Kontakt aufnehmen darf. Logisch, da geht es um das Thema Datenschutz. Demnach ebenso logisch, dass auch von der betroffenen Schule keine weiteren Schulen informiert werden dürfen.