Der Einzelrichter hat sich am Dienstag für zuständig erklärt und zwar sowohl in Sache als auch Örtlichkeit, erklärte Sprecher Harald Laundl im APA-Gespräch. Auch der Richter findet, dass es in österreichische Zuständigkeit fällt.
Der Einzelrichter hat das Verfahren danach nicht unterbrochen, um etwa das Ergebnis für Klagenfurt abzuwarten. Er möchte möglichst rasch mit der Materie des Prozesses beginnen. Dennoch wird der geplante Verhandlungstermin am 5. Juli wohl nicht stattfinden, denn der VW-Konzern dürfte gegen die Zuständigkeit Rechtsmittel einlegen. Diese Möglichkeit besteht, sobald der Richter seine Zuständigkeit schriftlich vorgelegt hat. Das dürfte in den kommenden Wochen passieren.
Klage für rund 10.000 Geschädigte eingebracht
Der VKI hatte im Auftrag von Sozialministerium und Arbeiterkammer im September 2018 für rund 10.000 Geschädigte Sammelklagen wegen manipulierter Abgastests bei allen 16 Landesgerichten Österreichs eingebracht - Streitwert rund 60 Millionen Euro. Der deutsche Autobauer bestreitet jedoch die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte. Das sahen bisher auch die Landesgerichte Korneuburg, Wiener Neustadt und Wels, die sich bereits mit den VKI-Sammelklagen befasst haben, so.
Das OLG Linz hatte die Entscheidung des Landesgerichts Wels allerdings mit der Begründung aufgehoben, dass sehr wohl jenes Gericht zuständig sei, in dessen Sprengel das Fahrzeug übergeben wurde. VW kann beim Obersten Gerichtshof dagegen Rechtsmittel einlegen. Ebenfalls noch ausständig ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die Richterin, die am Landesgericht Klagenfurt damit betraut ist, lässt die Zuständigkeit zunächst durch den EuGH abklären.
Das Landesgericht Innsbruck hatte sich bereits Ende März bezüglich einer Sammelklage der Plattform Cobin claims gegen VW für international zuständig erklärt. Und das Oberlandesgericht Wien (OLG) hatte als Rekursgericht rund um den Kauf eines VW-Dieselfahrzeuges von einem Niederösterreicher auch so entschieden.
Schadenersatz von 20 Prozent des Kaufwertes gefordert
Der Volkswagenkonzern hat im September 2015 eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken. Der VKI geht davon aus, dass die betroffenen Autobesitzer zu viel für ihre Autos bezahlt haben, weil diese wegen der "Umschaltlogik" - also der im Dieselskandal aufgeflogenen Abschalteinrichtung der Abgasreinigung - nicht zulassungsfähig gewesen seien. Dafür fordern die Konsumentenschützer einen Schadenersatz von 20 Prozent des Kaufwertes. Außerdem soll der Autokonzern für sämtliche Folgeschäden haften, die sich aus der Manipulationssoftware und dem nach dem Publikwerden des Dieselskandals eingespielten Update ergeben haben. Denn auch letzteres habe bei einigen Fahrzeugmodellen Nachteile für die Kunden gebracht, ergab eine VKI-Umfrage unter rund tausend Betroffenen, die sich der VKI-Sammelklage angeschlossen haben.