Hohe Wellen auf den sozialen Netzwerken im Internet schlug ein Vorfall, der sich am Montag im Bereich Pampichler Warte zugetragen hat. Eine 26-jährige Leobenerin war mit Huskyhündin Luna in der Gegend spazieren. Als sie die Hündin auf der Wiese frei laufen gelassen habe, sei plötzlich ein Mann aufgetaucht und habe Luna beim Halsband gepackt, sie hinter sich her geschleift und dabei fest gewürgt, sagt die Hundehalterin.
Weiter gewürgt
„Er hat die Hündin mit einem Rascheln angelockt, auf den Rücken gedreht und den Hügel hinunter in den Wald geschleift“, erzählt die 26-Jährige. Sie habe den Mann nach einigen Metern eingeholt, er habe Luna nicht losgelassen, sondern weiter gewürgt. Auch als sie die Hündin bereits wieder an der Leine gehabt habe, habe der Mann sie nicht losgelassen. „Ich habe meinen Papa angerufen, der zufällig gerade in der Nähe war. Er hat es geschafft, den Mann wegzuziehen“, sagt die Leobenerin.
Polizei gerufen
Der Mann hat die Polizei gerufen, um die Verletzung der Leinenpflicht anzuzeigen. Sie selbst habe die Gelegenheit genützt, um den Beamten den Vorfall aus ihrem Blickwinkel zu schildern, sagt die Leobenerin. Mittlerweile hat sie der Polizei ein Attest vom Tierarzt nachgereicht, da Luna Verletzungen am Kehlkopf davongetragen habe: „Sie hat Medikamente bekommen. Zum Glück geht es ihr wieder besser.“
Sie räumt ein, dass es rechtlich nicht korrekt war, ihren Hund von der Leine zu lassen, ist aber trotzdem zutiefst empört über das Vorgehen.
Auf Facebook wurde massiv gegen Jäger gewettert: Der Mann habe sich bei dem Vorfall als solcher deklariert, sagt die 26-Jährige, die zuerst ein Foto von dem Mann veröffentlicht hatte, das sie inzwischen wieder von Facebook gelöscht hat. Manche Kommentare waren überaus aggressiv.
Im Netz angefeindet
Auch die Leobner Realgemeinschaft wurde im Netz angefeindet. Guter Grund für Wolfgang Forster, Forst-und Jagdrevierleiter der Leobner Realgemeinschaft, Stellung zu beziehen: „Der sogenannte Jäger ist mir nicht bekannt und hat mit der Leobner Realgemeinschaft absolut nichts zu tun“, betont Forster. Außerdem gehöre die Wiese nicht mehr zum Jagdgebiet der Realgemeinschaft: „Sie liegt direkt an der Grenze zu unserem Revier“, präzisiert Forster. Und weiter: „Ich lege Wert auf die Feststellung, dass ich eine solche Vorgehensweise, wie sie von der Hundebesitzerin beschrieben ist, strikt ablehne, zumal ich selbst Hundebesitzer bin.“
Ausweis auf Verlangen
Wenn Jäger der Realgemeinschaft Hunde neben ihren Besitzer antreffen würden, wo erkennbar sei, dass keine Gefahr vom Tier ausgehe, würde man hinnehmen, dass die Leinenpflicht nicht erfüllt sei. „Wenn ein Jäger eine offizielle Amtshandlung vornimmt, muss er sich auf Verlangen ausweisen“, weiß Forster.