Prinzipiell gehe es immer um die optimale Versorgung der Patienten und um nichts anderes, betont Alexandra Fuchsbichler, Präsidentin der Apothekerkammer Steiermark. Und diese Versorgung sei in Radmer gegeben, wenn man sich einfach an die rechtlichen Grundlagen halte. „Es ist rechtlich einfach nicht möglich, bei einer Zweitordination eine Hausapotheke zu führen. Noch dazu, wenn der zuständige Arzt nur an zwei Halbtagen pro Woche vor Ort ist und einen halben Tag die Patienten telemedizinisch betreut“, führt Fuchsbichler aus und erläutert: „Der Arzt muss vor Ort sein, wenn er Medikamente in der Hausapotheke ausgibt. Es geht also auch nicht, dass seine Mitarbeiter von ihm verschriebene Medikamente ausgeben.“