Im Internet war eine Trofaiacherin im September unterwegs und stieß auf eine Werbung, wo Fernseh-Arzt Siegfried Meryn ein Herzmedikament empfahl. „Ich war gleich begeistert, weil es auch gefäßreinigend wirken sollte. Da es von Dr. Meryn empfohlen wurde, habe ich gleich auf den angegebenen Link geklickt und bestellt“, erzählt die Frau. Dass dabei der Vermerk „C.O.D.“ als Zahlungsart dabei stand, wurde ihr gar nicht bewusst.

Vier Dosen zu je 20 Stück kaufte eine Trofaiacherin um 195 Euro
Vier Dosen zu je 20 Stück kaufte eine Trofaiacherin um 195 Euro © KK

Erst als einige Tage später die Bestellung eintraf und sie per Nachnahme – die Abkürzung C.O.D bedeutet Cash on Delivery – 195 Euro zahlte, war sie das erste Mal überrascht. Eine Rechnung für die vier Dosen „MiCardium“ zu je 20 Stück lag bei. Versender war ein Unternehmen aus Bulgarien. Bei näherer Betrachtung stellte sich heraus, dass sie kein Medikament, sondern ein Nahrungsergänzungsmittel bestellt hatte. „Nachdem ich das Paket erhalten hatte, rief mich jemand an, mit einer Nummer aus England und erklärte mir, ich müsse noch ein Medikament bestellen, damit das erste wirke. Das habe ich nicht gemacht und bin richtig stutzig geworden“, erzählt die Trofaiacheirn.

Die Rechnung, die per Nachnahme bezahlt werden musste
Die Rechnung, die per Nachnahme bezahlt werden musste © KK

Werbung von Ärzten verboten

Ein gefährliches Unterfangen, denn im Gegensatz zu Medikamenten benötigen Nahrungsergänzungsmittel keine Zulassung, Meldung, Registrierung oder Anmeldung, weil sie in Österreich unter das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz fallen. Und, wenn man schon bei gesetzlichen Vorgaben ist, dann kommt auch ein EU-Gesetz zum Tragen. Dieses besagt, dass Werbung mit Personen aus Heilberufen, wie eben Ärzten, verboten ist.

Und genau diesen Warnhinweis werden Verbraucher- und Konsumentenschützer nicht müde, immer wieder zu betonen. „Wenn es, wie in diesem Fall, um Medikamente geht, dann sollte man, bevor man etwas kauft oder bestellt, mit seiner Ärztin oder seinem Arzt sprechen. Es geht ja auch um Wechselwirkungen mit Medikamenten, die man vielleicht schon einnimmt. Im Zweifel, ob es sich um Medikamente handelt, sind auch in Apotheken kompetente Ansprechpartner“, betont eine Leobener Apothekerin. Guido Zeilinger, Konsumentschutzexperte der Arbeiterkammer, bemerkt noch:“Seriöse Unternehmen wickeln Käufe auf Rechnung oder auch per Kreditkarte ab. Wenn ein Produkt nicht passt, kann man, beispielsweise bei Kreditkarten, den Betrag zurückfordern. Hat man aber eine Vorauskasse geleistet, ist das Geld weg.“

Prominente als Opfer von Fake-Werbung

Die Trofaiacherin bereut ihren Kauf. „Ich war auch gleich bei der Polizei, weil ich die Sache anzeigen wollte. Das habe ich aber dann nicht gemacht. Ich schäme mich eigentlich dafür, dass ich so dumm war“, erklärt sie und fügt hinzu: „Ich werde aber doch noch eine Anzeige machen. Solchen Leuten darf man nicht das Feld überlassen.“

TV-Arzt Siegfried Meryn hat übrigens schon vielfach betont, dass er noch nie für irgendein Produkt Werbung gemacht habe. Die Erfahrung, bei Fake-Werbung als Testimonial missbraucht zu werden, haben übrigens auch weitere Prominente schon gemacht, Armin Wolf, Eckhart von Hirschhausen oder auch Barbara Schöneberger.