Manchmal mahlen die Mühlen der Strafverfolgung langsam, aber sie mahlen: 13 Jahre nach der Detonation eines Sprengsatzes vor einer Flüchtlingsunterkunft der Caritas in Graz konnten die drei Tatverdächtigen doch noch ausgeforscht werden. Und so landet die Causa an insgesamt drei Prozesstagen von 19. bis 21. Dezember vor einem Geschworenensenat am Landesgericht Leoben.
Zum Zeitpunkt der Tat zwischen 15 und 19 Jahre alt
Zum Zeitpunkt der Tat waren die drei mittlerweile erwachsenen Männer nach dem Strafrecht noch Jugendliche beziehungsweise junge Erwachsene: Zwei waren zwischen 15 und 16 Jahren alt, einer der Tatverdächtigen war damals 19 Jahre alt. Deswegen wird die Strafsache auch nicht in Graz, sondern in Leoben verhandelt. Denn zum Zeitpunkt der Tat haben die drei Angeklagten nicht in Graz, sondern in der Obersteiermark gewohnt. Der mutmaßliche Haupttäter stammt aus dem Mariazeller Raum.
Die Staatsanwaltschaft Leoben legt den drei Männern die Verbrechen nach den Paragrafen 3 f und 3 g nach dem Verbotsgesetz zur Last. In erster Linie sollen sie in der Nacht auf den 11. Oktober 2010 in Graz einen Sprengsatz vor der offenen Türe beim Hauseingang der Caritas-Flüchtlingsunterkunft zur Detonation gebracht haben. Personen wurden bei der Gelegenheit zum Glück keine verletzt, aber die Absplitterungen des Sprengsatzes sind dabei in einem Umkreis von zehn Metern in das Mauerwerk eingedrungen.
Schwere Verletzungen wären möglich gewesen
35 Bewohner der Flüchtlingsunterkunft und eine Betreuerin wurden durch die Detonation aus dem Schlaf gerissen. Nach den Ermittlungen, die damals durchgeführt wurden, sei der „rohr- oder dosenförmige Sprengkörper“ imstande gewesen, Menschen schwer zu verletzen.
Die drei Angeklagten sollen den heimtückischen Anschlag in unterschiedlicher Zusammensetzung durchgeführt haben – teils als Beitragstäter, teils als Bestimmungstäter. Den Angeklagten wird darüber hinaus vorgeworfen, sich im Zeitraum von 2009 bis 2011 auf unterschiedliche Art und Weise im nationalsozialistischen Sinne wiederbetätigt zu haben.
Am ersten Prozesstag ist neben der Einvernahme der drei Angeklagten die Befragung von insgesamt neun Zeugen vorgesehen. Für den zweiten Prozesstag sind weitere acht Zeugen geladen. Das Urteil soll am dritten Prozesstag fallen.