Still wird es im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Leoben. Noch leiser ist nur die Stimme des Angeklagten, der zwei Stunden nach Start des Mordprozesses am Montagvormittag ein „Ja“ murmelt, als ihn Sabine Anzenberger, beisitzende Strafrichterin des Geschworenensenats, zum wiederholten Mal fragt, ob er sich des Mordes schuldig fühlt.
Das ist Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens. Denn bis dahin hatte der 24-jährige Kärntner, der am 4. April in Hohentauern seine Ex-Freundin (22) erwürgt hat, stets vehement bestritten, dass er es für möglich gehalten habe, dass sie dabei ums Leben kommt. Die Tötung sei nicht seine Absicht gewesen.
„Selektiver Verlust der Erinnerung wenig plausibel“
Er wolle nun doch „reinen Tisch machen“, nimmt er den Faden auf, den Armin Scheck, vorsitzender Strafrichter, ihm angesichts der erdrückenden Beweis- und Indizienlage ausgelegt hatte. Eisern geschwiegen hatte der 24-Jährige bis zu diesem Moment auch über Grund des heftigen Streits, der zur Tat geführt hat, obwohl er sich ansonsten bis ins kleinste Detail erinnert, was er getan hat. Erst auf wiederholten Hinweis von Staatsanwältin Viktoria Steinecker und von Armin Scheck, dass ein derartiger „selektiver Verlust der Erinnerung“ wenig plausibel sei, legt der 24-Jährige auch in dieser Frage ab.
Er habe am Handy des späteren Opfers Nachrichten auf Snapchat gesehen, die nahegelegt hätten, dass sie ihn „beschissen“ habe. „Da bin ich ausgerastet“, gibt er zu. Danach habe er seine Sachen gepackt, habe sich ins Auto gesetzt und sei weggefahren: „Davor habe ich sie umgebracht“, meint er unter Tränen: „Ich wollte nie, dass das Ganze so endet.“ Ungeklärt blieb im Beweisverfahren die Frage, ob der Angeklagte und die 22-Jährige zum Zeitpunkt der Tat noch zusammen oder bereits getrennt waren.
Im Zuge des Streits hat der Kärntner die 22-Jährige so lange gewürgt und die Halsschlagader abgedrückt, bis sie sich nicht mehr bewegt hat. „Ich wollte einfach meine Ruhe haben, es war wie ein Reflex, in der Art“, gibt er zu Protokoll. „Woran haben sie bemerkt, dass sie bewusstlos ist?“, fragt Armin Scheck. „Als sie aufgehört hat, sich zu wehren“, entgegnet der 24-Jährige.
„Habe die Konsequenzen gefürchtet“
Er hat keine Versuche unternommen, sie zu reanimieren. „Ich weiß nicht, wieso. Es war wie im Film, ich habe gar nichts realisiert“, meint er dazu nur. Auch rief er weder die Rettung noch sonst jemanden an, weil er „Konsequenzen gefürchtet“ habe. „Geplärrt habe ich, bin hinaufgegangen und habe meine Sachen geholt.“
Dass er nach der Tat selbst seinem Leben ein Ende setzen wollte, indem er ungebremst in ein Brückengeländer gefahren ist, bestreitet er bis zuletzt: „Ich wollte nur weg, raus aus der Situation.“ Es habe einen Unfall gebaut, weil er auf sein Handy geschaut habe. Wegen seiner schweren Verletzungen musste der 24-Jährige im Spital in künstlichen Tiefschlaf versetzt werden – er lag wochenlang im Koma.
Nach relativ kurzer Beratung fällen die Geschworenen ihr Urteil: Schuldspruch wegen Mordes im Sinne der Anklage und 20 Jahre Haft. Der 24-Jährige nimmt das Urteil an, Staatsanwältin Viktoria Steinecker gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil formal noch nicht rechtskräftig.