Auch Jahrzehnte später melden sich beim Gewaltschutzzentrum immer noch Steirerinnen und Steirer, die als Kind unter staatlicher Obhut Gewalt und Missbrauch erleiden mussten. Vor mehr als sechs Jahren wurde in der Steiermark die (unbefristete) Heimopferentschädigung beschlossen. Am Mittwoch gab die Landesregierung weitere 249.000 Euro frei, um damit 21 anerkannte Opfer zu entschädigen. Damit flossen unter dem Titel "Heimopferentschädigung in der Steiermark" bereits 8,2 Millionen Euro an insgesamt 575 Personen.

Mit dem Geld werden nicht nur die Opfer für ihre erlittenen Qualen finanziell entschädigt (Maximalbetrag 25.000 Euro), auch Therapiekosten werden in den allermeisten Fällen übernommmen, so das Land.

Erste Anlaufstelle für die Opfer von Gewalt und Missbrauch in Heimen oder in Pflegefamilien ist das Gewaltschutzzentrum in Graz. Ein unabhängiger Gutachter bewertet den Fall, am Ende gibt die Landesregierung grünes Licht. "Das Land Steiermark übernimmt inhaltlich und finanziell Verantwortung für Vorgänge, die lange zurückliegen, aber die Betroffenen mitunter ihr Leben lang belasten", erklärt Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) – und fügt hinzu: "Wir entschuldigen uns bei den Betroffenen. Für sie, aber auch für uns als Gesellschaft ist die Aufarbeitung des begangenen Unrechts sehr wichtig."